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"Rot-Weiß-Rot-Karte": Zuwanderung "light"?
Das am 1.7.2011 in Kraft getretenen kriteriengeleitete Zuwanderungssystem wird gerne unter dem Schlagwort "Rot-Weiß-Rot-Karte" (RWRK) zusammengefasst. Wer hat unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf welche RWRK? Welche Verschärfungen kommen auf (hoch)qualifizierte Zuwanderer und deren österreichische Arbeitgeber zu?
- besondere Qualifikationen/Fähigkeiten: höchstens 40;
- ausbildungsadäquate oder Führungserfahrung: höchstens 20;
- Deutsch- oder Englischkenntnisse auf A1 oder A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: höchstens 10;
- Alter bis 45/40/35 Jahre: höchstens 20;
- Studium in Österreich: höchstens 10
und insgesamt wenigstens 70 von maximal 100 Punkten.
Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige Schlüsselkräfte benötigen jeweils mindestens 50 von maximal 75 Punkten für
- Qualifikation: abgeschlossene Berufsausbildung / allgemeine Universitätsreife / Studium mit dreijähriger Mindestdauer: 20/25/30;
- ausbildungsadäquate Berufserfahrung (höchstens: 10);
- Deutsch- oder Englischkenntnissen (Deutsch auf A1/A2-Niveau: 10/15; Englisch auf B1/B2-Niveau: 10/15); und
- Alter (bis 30/40 Jahre: 20/15).
Fazit
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